Neue "Richtlinien für die Förderung von Umweltstationen" sowie die "Richtlinien für die Intensivierung der Umweltbildung in Bayern aus Zinserlösen des Umweltfonds"
Die neuen Förderrichtlinien stehen zum Download unter
http://www.umweltbildung.bayern.de/foerderung/index.htm und unter Service/Förderung auf dieser Website bereit.
Auf folgende Neuerungen wird im Folgenden näher eingegangen:
- Förderfähigkeit von Baukosten (siehe RL Nr. 5.2.1 Unterpunkt 5 bzw. 2 und 5.2.2 Unterpunkt 1):
Ab sofort wird in der Umweltbildung zwischen förderfähigen Baukosten im Rahmen eines partizipativen Projekts und nicht förderfähigen Baukosten (z.B. Gebäudeumbau) unterschieden. Die mit dem ORH im Herbst 2010 getroffene Vereinbarung, bis zur jetzt erreichten Klarstellung jegliche Förderung von Baukosten in Umweltbildungsprojekten "auf Eis zu legen", wird dadurch hinfällig.
- Erhöhung der Höchststundensätze bei den Personalkosten (siehe RL Nr. 5.2.1):
Der Erhöhung der Höchststundensätze um 10 % wurde seitens des StMF zugestimmt. Damit gelten ab sofort folgende Höchststundensätze:
- Qualifizierte Fachleute 38 €/h
- Sonstige Fachkräfte 27 €/h
- Verwaltungskraft 22 €/h
Es bleibt jedoch dabei, dass, wie in den Vollzugshinweisen (Stand 11.08.2011) beschrieben, Projektträger die tatsächlichen Stundensätze des Personals anhand der vom StMUG vorgegebenen Berechnungsformel nachweisen müssen. Insofern wurden "nur" die Obergrenzen für die Deckelung der Stundensätze angehoben.
- „Runde Tische“ und Ersatz- bzw. Beschaffungen unterliegen nicht der Bagatellgrenze (nur Umweltstationen) (siehe RL-Umweltstationen Nr. 5.6):
Damit können "Runde Tische" und Ersatz- bzw. Ergänzungsbeschaffungen von Einzelgeräten künftig in Abstimmung mit den Regierungen/StMUG ohne Beteiligung des Beratergremiums außerhalb von Förderprojekten abgewickelt werden.
- Verpflegungskosten - bisherige Regelung bleibt (siehe RL Nr. 5.2.1 Unterpunkt 6 bzw. 3):
Es bleibt daher bei der bisherigen Regelung, wonach nur Lebensmittel bei fachbezogenen Umweltbildungsprojekten (z.B. Brotbacken, Kochkurse, Kräuterkurse, regionale Lebensmittel etc.) förderfähig sind.
- Neue Bezeichnung: Richtlinien statt Grundsätze
Auf Anregung des StMF werden die bisher als "Grundsätze" bezeichneten Verwaltungsvorschriften ab sofort in "Richtlinien" umbenannt und lauten daher:
"Richtlinien für die Förderung von Umweltstationen" bzw. "Richtlinien für die Intensivierung der Umweltbildung in Bayern aus Zinserlösen des Umweltfonds".
Projekt "Umweltbildung in der Jugendsozialarbeit (JSA)"
ein Projekt der LAG Jugendsozialarbeit Bayern
Das Projekt „Umweltbildung in der Jugendsozialarbeit“ möchte ab dem 1. Juli 2011 Zugänge und Angebotsformen für die Zielgruppe der Jugendsozialarbeit im Feld der Umweltbildung/ Bildung zur nachhaltigen Entwicklung erschließen. Ziel ist es, Umweltbildung in den Einrichtungen der Jugendsozialarbeit anzubieten. Das Vorhaben wird vom Umweltministerium mit insgesamt 150.000 Euro gefördert.
Jugendliche, die sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt sind, werden am effektivsten über Einrichtungen der Jugendsozialarbeit erreicht. Diese Einrichtungen können daher für Projekte zur Umweltbildung / Bildung für nachhaltige Entwicklung im Zeitraum bis Ende 2012 eine Förderung von bis zu 90% aus dem Umweltfonds beantragen. Jugendliche lassen sich durchaus von Umweltbildung begeistern - sofern sie Bezüge zur Alltagswelt herstellt und auf die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe eingeht. Zielgruppe des Projektes sind sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen mit erhöhtem Förderbedarf (§ 13 SGB VIII).
Der Verein Evangelische Jugendsozialarbeit in Bayern (EJSA) koordiniert als geschäftsführende Organisation der LAG JSA das Projekt.
Kontakt/Ansprechpartner:
Sonja Gaja
Koordination und Begleitung Umweltprojekt
Umweltprojekt-Koordinierungsstelle
LAG Jugendsozialarbeit
c/o EJSA Bayern e.V.
Loristr. 1
80335 München
Tel. 089-159187-72 (Mo Vormittag)
Fax 089-159187-80
E-Mail
gaja.ejsa-bayern(at)elkb.de
Informationen über Umweltbildung in der Jugendsozialarbeit:
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287 K |
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Infos_Foerderung_von_Einrichtungen_der_Jugendsozialarbeit.pdf |
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