Förderung

Die ANU berät ihre Mitglieder in Sachen Förderung. Hier finden Sie Fördermöglichkeiten für Maßnahmen der Umweltbildung in Bayern:

1. Förderung von Umweltstationen

Anerkannte Umweltstationen sind Umweltbildungsstätten, die bestimmte Kriterien des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit  (StMUG), hinsichtlich Ausstattung, Personal, Zielgruppen und Angeboten erfüllen. Bayern verfügt derzeit 47 anerkannte Umweltstationen. Der Freistaat gewährt diesen Umweltstationen im Rahmen von Projektförderungen Zuschüsse für Basis- und Modellprojekte der Umweltbildung/Bildung für nachhaltige Entwicklung. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte wirkt ein Beratergremium von unabhängigen Experten mit.
Ansprechpartner für Anträge bei der ANU:

Lukas Laux, Tel.: 08552/ 96 00-134,  lukas.laux(at)npv-bw.bayern.de 

Caroline Fischer, Tel.: 08421/ 33 02,  caroline.fischer(at)anu.de 

Weitere Informationen über das aktuelle Haushaltsjahr unter Aktuelles auf dieser Website bzw. auf der Website des  bayerischen Umweltministeriums

Informationen und Formulare zum Downloaden:

Umweltstationen_Antrag_barr_Juli_2011.pdf

Antrag: Umweltstationen

212 K

statistikbogen_2010.pdf

Erhebungsbogen Statisitk

269 K

Beratergremium_Umweltstationen_2010.pdf

Beratergremium Umweltstationen

13.3 K

Richtlinien_Umweltstationen_2011-08-01.pdf

Richtlinien für die Förderung von Umweltstationen

453 K

StMUG_Vollzugshinweise_Umweltbildung_2010-08-11.pdf

Vollzugshinweise

2.4 M

StMUG_Erlaeuterungen_Basis-Modellprojekte_2010-08-19.pdf

Erläuterungen zu Basis- und Modellprojekten

81 K

2. Mittel zur Intensivierung der Umweltbildung aus dem Allgemeinen Umweltfonds

Eine Fördermöglichkeit für Umweltbildungsprojekte von Trägern der Erwachsenenbildung, der Jugendbildung und von anderen Trägern besteht über die Mittel des Allgemeinen Umweltfonds. Über die Höhe dieser Mittel entscheidet der Bayerische Landtag.

Zuwendungen können Kommunen, Vereine, Verbände, kirchliche Einrichtungen oder ähnliche, gemeinnützig tätige juristische Personen erhalten. Gefördert werden können Personal-, Sach-, Betriebs- und Investitionsausgaben. Bei der Beurteilung der Projekte und Maßnahmen wird ein externes Beratergremium, bestehend aus VertreterInnen der Erwachsenenbildung, der Jugendbildung und der ANU Bayern, eingebunden.

AnsprechpartnerInnen für Anträge bei der ANU:

Caroline Fischer, Tel.: 08421/ 33 02,  caroline.fischer(at)anu.de
Nick Fritsch, Tel.: 089/ 15 98 96-52,  fritsch(at)jbn.de

Weitere Informationen über das aktuelle Haushaltsjahr unter Aktuelles auf dieser Website bzw. auf der Website des  bayerischen Umweltministeriums

Informationen und Formulare zum Downloaden:

Antrag_Fonds_2011.pdf

Antrag: Umweltfonds

131 K

fonderhebungsbogen_2010.pdf

Erhebungsbogen Statisitk

296 K

flyer_umweltbildungsproj_ba_2010.pdf

Wegweiser zum geförderten Projekt

782 K

Richtlinien_Umweltfonds_2011-08-01.pdf

Richtlinien für die Intensivierung der Umweltbildung in Bayern aus Zinserlösen des Umweltfonds

360 K

Beratergremium_Umweltfonds_2010.pdf

Beratergremium Umweltfonds

11.8 K

3. Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)

Im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ),  www.foej-bayern.de, verpflichten sich junge Leute freiwillig, ein Jahr im Bereich Natur und Umwelt in entsprechenden Einsatzstellen zu arbeiten. Neben der Persönlichkeitsentwicklung steht der Umweltbildungsaspekt im Vordergrund. Träger des FÖJ in Bayern sind der Bund der Deutschen Katholischen Jugend Bayern, die Evang. Jugend in Bayern und die Jugendorganisation Bund Naturschutz, die in einem Verbund zusammenarbeiten und die vorgesehenen Seminare ausrichten, die Einsatzstellen auswählen, die Teilnehmer vermitteln und betreuen.

4. Förderung von Projekten mit Schulen

Derzeit sieht es so aus, dass es heuer keine zusätzliche Förderung von Projekten mit Schulklassen für Umweltstationen geben wird. Projekte mit Schulen und Schulklassen können, je nach Antragsteller, entweder über die Fördermittel Umweltstationen (s.o.) oder über Förderungen aus dem Allgemeinen Umweltfonds (s.o.) nach Maßgabe der verfügbaren Mittel gefördert werden.

5. Förderung von EU-Projekten

EuroConsults bietet unterschiedlichste Workshops zur Förderung aus EU-Mitteln an. Die grundlegenden Informationen zu den verschiedenen Programmen finden Sie unter  www.euroconsults.eu (dies ist auch die Adresse für die Anmeldung).

6. Förderung von Kooperationsprojekten mit der Jugendsozialarbeit

Das Projekt „Umweltbildung in der Jugendsozialarbeit“ möchte ab dem 1. Juli 2011 Zugänge und Angebotsformen für die Zielgruppe der Jugendsozialarbeit im Feld der Umweltbildung/ Bildung zur nachhaltigen Entwicklung erschließen. Ziel ist es, Umweltbildung in den Einrichtungen der Jugendsozialarbeit anzubieten. Das Vorhaben wird vom Umweltministerium mit insgesamt 150.000 Euro gefördert.
Jugendliche, die sozial benachteiligt oder individuell beeinträchtigt sind, werden am effektivsten über Einrichtungen der Jugendsozialarbeit erreicht. Diese Einrichtungen können daher für Projekte zur Umweltbildung / Bildung für nachhaltige Entwicklung im Zeitraum bis Ende 2012 eine Förderung von bis zu 90% aus dem Umweltfonds beantragen. Jugendliche lassen sich durchaus von Umweltbildung begeistern - sofern sie Bezüge zur Alltagswelt herstellt und auf die spezifischen Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe eingeht. Zielgruppe des Projektes sind sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen mit erhöhtem Förderbedarf (§ 13 SGB VIII).
Der Verein Evangelische Jugendsozialarbeit in Bayern (EJSA) koordiniert als geschäftsführende Organisation der LAG JSA das Projekt.
Kontakt/Ansprechpartner:  
Sonja Gaja, Koordination und Begleitung Umweltprojekt, Umweltprojekt-Koordinierungsstelle, LAG Jugendsozialarbeit, c/o EJSA Bayern e.V., Loristr. 1, 80335 München, Tel. 089-159187-72 (Mo Vormittag), Fax 089-159187-80, E-Mail  gaja.ejsa-bayern(at)elkb.de

Informationen über Umweltbildung in der Jugendsozialarbeit:

Flyer_Umweltbildung_LAGBayern.pdf

597 K

Foerderung_von_Einrichtungen_der_JSA.pdf

287 K

Infos_Foerderung_von_Einrichtungen_der_Jugendsozialarbeit.pdf

35 K