ANU Fachgruppe Selbständige

"Herrenberg Urteil" und Scheinselbständigkeit

Mit dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ vom 28. Juni 2022 (B 12 R 3/20 R) hat das

Bundessozialgericht (BSG) grundlegende Kriterien definiert, die für die Abgrenzung zwischen selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung bei als Honorarkräfte beschäfigten Lehrkräften an Musik- und Volkshochschulen maßgeblich sein sollen. Diese Kriterien dürfen möglicherweise auch für Umweltbildungseinrichtungen gelten.

Im Rechtsstreit habe die Stadt Herrenberg gegen die Deutsche Rentenversicherung geklagt, weil diese festgestellt habe, dass eine Musikschullehrerin abhängig beschäfigt ist und damit der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Das BSG urteilte, dass die Stadt Herrenberg alle Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen hatte.

Links zur Rechtsprechung:
www.datev-magazin.de/praxis/politik-gesellschaft/honorarkraefte-vor-dem-aus-132439

www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024_31.html

https://kunst-kultur.verdi.de/musik/unterrichten/honorarbasis