Förderung

Die ANU berät ihre Mitglieder in Sachen Förderung. Hier finden Sie Fördermöglichkeiten für Maßnahmen der Umweltbildung in Bayern:

Förderung von Umweltstationen

Anerkannte Umweltstationen sind Umweltbildungsstätten, die bestimmte Kriterien des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit  (StMUV), hinsichtlich Ausstattung, Personal, Zielgruppen und Angeboten erfüllen. Bayern verfügt derzeit über 60 anerkannte Umweltstationen. Der Freistaat gewährt diesen Umweltstationen im Rahmen von Projektförderungen Zuschüsse für Basis- und Modellprojekte der Umweltbildung/Bildung für nachhaltige Entwicklung. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte wirkt ein Beratergremium von unabhängigen Experten mit.

Fristen und Termine:  https://www.umweltbildung.bayern.de/akteure/foerderung/termine/index.htm
 
Infos:  https://www.umweltbildung.bayern.de/akteure/foerderung/umweltstationen/index.htm

Förderrichtlinien:  https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2019-150/

Ansprechpartner für Anträge bei der ANU:
Lukas Laux, Tel.: 08552/96 00-134, lukas.laux(at)npv-bw.bayern.de
Maria Hermann, Tel. 0881/637375, maria.hermann(at)anu.de

Haushaltsmittel zur Intensivierung der Umweltbildung

Die Mittel zur Intensivierung der Umweltbildung sind an das Haushaltsjahr bzw. an den Doppelhaushalt gebunden. Es stehen pro Jahr ca. 700.000 Euro zur Verfügung. Die neuen Richtlinien für die Förderung der Intensivierung der Umweltbildung in Bayern traten mit der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 19.06.2019 in Kraft:
 www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2019-229/

Termine und Fristen:  www.umweltbildung.bayern.de/akteure/foerderung/termine/index.htm

Infos und Antragsformulare:  www.umweltbildung.bayern.de/akteure/foerderung/umweltbildungseinrichtungen/index.htm

Zuwendungen können Kommunen, Vereine, Verbände, kirchliche Einrichtungen oder ähnliche, gemeinnützig tätige juristische Personen erhalten. Gefördert werden können Personal-, Sach-, Betriebs- und Investitionsausgaben. Bei der Beurteilung der Projekte und Maßnahmen wird ein externes Beratergremium, bestehend aus Vertreter*innen der Erwachsenenbildung, der Jugendbildung und der ANU Bayern, eingebunden.

AnsprechpartnerInnen für Anträge bei der ANU:
Maria Hermann, Tel.: 0881/63631, maria.hermann(at)anu.de
Sebastian Diedering, Tel. 07325/952583, s.diedering(at)mooseum.net

Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)

Im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ),  www.foej-bayern.de, verpflichten sich junge Leute freiwillig, ein Jahr im Bereich Natur und Umwelt in entsprechenden Einsatzstellen zu arbeiten. Neben der Persönlichkeitsentwicklung steht der Umweltbildungsaspekt im Vordergrund.
Auch in diesem Jahr erfreut sich das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) großer Beliebtheit. Einzelne Einsatzstellen im Jahrgang 2016/17 sind noch frei. Genauere Infos über den derzeitigen Stand gibt es bei den Trägern:
 Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ),
 Evangelische Jugend in Bayern (EJB) und die
 Jugendorganisation BUND Naturschutz (JBN).
Freie Einsatzstellen finden Sie unter:  www.foej-bayern.de

Förderung von Kooperationsprojekten mit der Jugendsozialarbeit

Mit dem Förderprojekt „JSA – mit BNE in die Zukunft“ werden in ganz Bayern Einzelprojekte gefördert, die Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in den Arbeitsfeldern der Jugendsozialarbeit verankern sollen. Ziel ist die Vermittlung von Kompetenzen, die Entscheidungen für einen nachhaltigen Lebensstil ermöglichen. Die Themen und Zugangsweisen sind vielfältig: gemeinsames Gärtnern, Videoreportagen, Fahrradwerkstätten, eine nachhaltige Lebensweise, Handwerkern mit Reycling- und Naturmaterialien,… Die Projekte dienen dazu, mit jungen Menschen zu Fragestellungen ins Gespräche zu kommen, die sich im Zusammenhang von BNE stellen: „Was bedeutet gutes Leben“?, „Welche Auswirkungen hat mein Handeln?“, „Was kann ich tun?“. Ein Fokus soll dabei neben BNE auf digitalen Bildungsformaten oder gesellschaftspolitisch relevanten Themen liegen.

Durch die Teilnahme an dem Förderprogramm bietet sich die Chance, einen neuen, handlungsorientierten Zugang zu einer vielleicht neuen Zielgruppe aufzubauen. Das Förderprogramm ist ein Kooperationsprojekt der ejsa Bayern e. V. und des Bayerischen Umweltministeriums (StMUV). Die ejsa Bayern e.V. koordiniert das vom StMUV geförderte Projekt während der Laufzeit von 2021 bis 2022.

Alle weiteren Infos sind unter ejsa-bayern.de/projekte/nachhaltigkeitsprojekt/ zu finden. Bei Interesse oder Fragen zum Förderprogramm kontaktieren Sie gerne die Koordinierungsstelle.

Kontakt/Ansprechpartner:  
Jessica Schleinkofer
Tel: 089-159187-84
 schleinkofer(at)ejsa-bayern.de
 

Förderschwerpunkt „Einrichtung und Pflege von Lehr- und Erlebnispfaden, Bereich Natur“

Es gibt seit Juli 2012 einen neuen Förderschwerpunkt „Einrichtung und Pflege von Lehr- und Erlebnispfaden, Bereich Natur“ aus Mitteln des Umweltfonds.
Das StMUG gewährt nach Maßgabe der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Vorschriften zu Art. 44 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO), Zuwendungen für Maßnahmen zur Errichtung und Pflege von Lehr-, Lern- und Erlebnispfaden in Bayern.

Ab sofort können Naturlehrpfade ausschließlich über die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) gefördert werden. Die neugefassten LNPR sind seit dem 17.10.2022 gültig (siehe:  https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-610/).

Für die Lehrpfadförderung ist folgender Passus in der LNPR ausschlaggebend:
2.2.3
Vorhaben zur naturverträglichen Besucherlenkung, zur Förderung des Naturverständnisses und des Naturerlebnisses, insbesondere

  • Vorhaben und Einrichtungen für aktives Naturerleben und Naturvermittlung,
  • Vorhaben zur Verringerung und Vermeidung von Beeinträchtigungen und Störungen von ökologisch sensiblen Gebieten einschließlich digitaler Maßnahmen,
  • Naturschutz- und projektbezogene Information der Öffentlichkeit, um Verständnis für den Naturschutz zu erreichen und die Akzeptanz der Besucherlenkungsmaßnahmen zu erhöhen,
  • Konzeption, Begleitung und Evaluierung von Maßnahmen im Bereich von Besucherlenkung und Naturverständnis einschließlich Beteiligungsverfahren.

Um die Zwecke gemäß Nr. 1 Satz 1 Tiret 4 sowie Satz 2 Tiret 9 und 10 in ökologisch wertvollen Gebieten zu erreichen und diese zu entlasten oder zu erhalten, können die Maßnahmen gemäß Nr. 2.2.3 auch außerhalb der Kulisse gemäß Nr. 2.1 durchgeführt werden.
Demnach können seit der Neufassung der LNPR also auch Lehrpfade gefördert werden, die außerhalb von Naturparken liegen. Dies ist der Grund, warum es die Förderung von Lehr- und Erlebnispfaden nach bisherigen Zuschnitt jetzt nicht mehr gibt und die Lehrpfadförderung in die LNPR überführt worden ist. Gleich geblieben ist aber, dass die Regierungen als Bewilligungsbehörde fungieren und Anträge dort zu stellen sind.

  • Zweck der Zuwendung:
    Durch die Zuwendungen sollen gemäß dem Leitbild für nachhaltige Entwicklung Bayern weit Lehr-, Lern- und Erlebnispfade neu angelegt, wiederhergerichtet bzw. erweitert werden. Die Themen der Lehrpfade sollten sich schwerpunktmäßig mit den Anliegen der Nachhaltigkeit in den Natur- und Kulturlebensräumen befassen (ökonomische, ökologische, sozialkulturelle und kulturhistorische Aspekte). Ausgenommen von der Förderung sind innerhalb von Naturparken liegende Lehr-, Lern- und Erlebnispfade
  • Gegenstand der Förderung:
    Förderfähig sind dabei Sachkosten für Tafeln, Verankerungen, interaktive Elemente sowie Begleitmaßnahmen (ohne Grundstückserwerb und Wegebau), etc.
    Aufwendungen für die Konzepterstellung, Planung, Gestaltung und Umsetzung von Lehr-, Lern- und Erlebnispfaden.
    Aufwendungen für die Entwicklung und Evaluierung umweltpädagogischer Begleitkonzepte (Unterrichts- und Kindergartenmaterialien, Begleitmedien für Lehrer/innen und Erzieher/innen einschließlich Schulungen).
    PR-Maßnahmen (Flyer, Internet).
  • Zuwendungsempfänger sind:
    Vereine, Verbände, kirchliche Träger, kommunale Körperschaften und ihre Zusammenschlüsse, Stiftungen (kommunal geprägt), staatlich anerkannte Umweltstationen oder sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, jedoch keine natürlichen Personen.
  • Art und Umfang der Förderung:
    Zuwendungen werden als Anteilfinanzierung im Wege der Projektförderung gewährt. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 50 %, in begründeten Einzelfällen (innovativer Projektansatz, Modellcharakter) kann der Fördersatz max. 90 % betragen. Eine Finanzierungsbeteiligung Dritter ist grundsätzlich möglich. Der vom Maßnahmeträger zu erbringende Eigenanteil muss in jedem Fall mindestens 10 % ausmachen.
  • Mehrfachförderungen:
    Für dieselbe Maßnahme darf keine Förderung aus anderen Programmen in Anspruch genommen werden (vgl. Art. 17 Abs. 4 und Art. 35 Abs. 2 BayHO, VV Nr. 3.6 zu Art. 23 BayHO).

Alle weiteren Informationen finden Sie in den folgenden Amtsschreiben:

Erlaeuterungen_Lehrpfade.pdf

49 K

UMS_Umweltstationen.pdf

73 K

Förderung durch die EU

EuroConsults bietet unterschiedlichste Workshops zur Förderung aus EU-Mitteln an. Die grundlegenden Informationen zu den verschiedenen Programmen finden Sie unter  www.euroconsults.eu (dies ist auch die Adresse für die Anmeldung).

Neues ESF-Bundesprogramm mit Schwerpunkt Umwelt- und Klimaschutz
Mit der Förderrichtlinie "Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung befördern - Über grüne Schlüsselkompetenzen zu klima- und ressourcenschonendem Handeln im Beruf (BBNE)" unterstützen BMUB und Europäische Union in der aktuellen ESF-Förderperiode von 2014-2020 Projekte mit insgesamt bis zu 35 Millionen Euro.
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