Förderung und Anträge

Förderung Umweltstationen

Anerkannte Umweltstationen sind Umweltbildungsstätten, die bestimmte Kriterien – Ausstattung, Personal, Zielgruppen und Angebote – des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit  (StMUV) erfüllen. Bayern verfügt über mehr als 60 anerkannte Umweltstationen. Der Freistaat gewährt diesen Umweltstationen im Rahmen von Projektförderungen Zuschüsse für Basis- und Modellprojekte der Umweltbildung/Bildung für nachhaltige Entwicklung. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte wirkt ein Beratergremium von unabhängigen Expert*innen mit.

Fristen und Termine: 

  • 1. Februar (jährlich): Antragsfrist auf Anerkennung als Umweltstation
  • 01.10.2023: Abgabe der Anträge (bei jeweils zuständiger Regierung) Umweltstationen (Grundförderung und Projektförderung), Sitzungstermin Beratergremium 29.11.2023

Neu geregelt: Förderung von Naturlehrpfaden über die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR). Die seit 17.10.2022 gültigen LNPR: www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2022-610/

Alle Termine zum Einsehen direkt beim Bayrischen Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz:
www.umweltbildung.bayern.de/akteure/foerderung/termine/index.htm
 
Mehr Infos: 
www.umweltbildung.bayern.de/akteure/foerderung/umweltstationen/index.htm

Förderrichtlinien: 
www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2019-150/

ANU-Ansprechpartner*in für Anträge:
Lukas Laux,
Tel.: 08552/96 00-134,
eMail: lukas.laux(at)npv-bw.bayern.de

Maria Hermann, Tel. 0881/637375
eMail: maria.hermann(at)anu.de


Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern

Seit dem 01. August 2022 gibt es neue Richtlinien für die Förderung von Projekten der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und Umweltbildung in Bayern (FöR-PrBNE). Diese ersetzen die bisherigen Richtlinien für die Förderung der Intensivierung der Umweltbildung in Bayern. Einrichtungen, die sich in der BNE durch die Schaffung hochwertiger Bildungsangebote BNE/UB einschließlich Netzwerkarbeit engagieren sowie staatlich anerkannte Umweltstationen können Fördermittel für Projekte der Bildung für nachhaltige Entwicklung und Umweltbildung in Bayern beantragen.

Zuwendungen können Kommunen, Vereine, Verbände, kirchliche Einrichtungen oder ähnliche, gemeinnützig tätige juristische Personen erhalten. Gefördert werden können Personal-, Sach-, Betriebs- und Investitionsausgaben. Bei der Beurteilung der Projekte und Maßnahmen wird ein externes Beratergremium, bestehend aus Vertreter*innen der Erwachsenenbildung, der Jugendbildung und der ANU Bayern, eingebunden.

Termine und Fristen:
Abgabe der Anträge bei jeweils zuständiger Regierung: bis spätestens 01.10.2023
Beratergremium für Projektförderung (ohne Umweltstationen): Mittwoch, 22.11.2023
www.umweltbildung.bayern.de/akteure/foerderung/termine/index.htm

Infos und Antragsformulare:
www.umweltbildung.bayern.de/akteure/foerderung/projektfoerderung/index.htm

ANU-Ansprechpartner*in für Anträge:
Maria Hermann, Tel. 0881/637375
eMail: maria.hermann(at)anu.de

Sebastian Diedering, Tel. 07325/952583
eMail: s.diedering(at)mooseum.net


Förderschwerpunkt „Einrichtung und Pflege von Lehr- und Erlebnispfaden, Bereich Natur“

Seit 2022 können Naturlehrpfade ausschließlich über die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) gefördert werden. Die neugefassten LNPR sind seit dem 17.10.2022 gültig.

Für die Lehrpfadförderung ist folgender Passus in der LNPR ausschlaggebend:
2.2.3
Vorhaben zur naturverträglichen Besucherlenkung, zur Förderung des Naturverständnisses und des Naturerlebnisses, insbesondere

  • Vorhaben und Einrichtungen für aktives Naturerleben und Naturvermittlung,
  • Vorhaben zur Verringerung und Vermeidung von Beeinträchtigungen und Störungen von ökologisch sensiblen Gebieten einschließlich digitaler Maßnahmen,
  • Naturschutz- und projektbezogene Information der Öffentlichkeit, um Verständnis für den Naturschutz zu erreichen und die Akzeptanz der Besucherlenkungsmaßnahmen zu erhöhen,
  • Konzeption, Begleitung und Evaluierung von Maßnahmen im Bereich von Besucherlenkung und Naturverständnis einschließlich Beteiligungsverfahren.

Um die Zwecke gemäß Nr. 1 Satz 1 Tiret 4 sowie Satz 2 Tiret 9 und 10 in ökologisch wertvollen Gebieten zu erreichen und diese zu entlasten oder zu erhalten, können die Maßnahmen gemäß Nr. 2.2.3 auch außerhalb der Kulisse gemäß Nr. 2.1 durchgeführt werden.

Demnach können seit der Neufassung der LNPR also auch Lehrpfade gefördert werden, die außerhalb von Naturparken liegen. Dies ist der Grund, warum es die Förderung von Lehr- und Erlebnispfaden nach bisherigen Zuschnitt jetzt nicht mehr gibt und die Lehrpfadförderung in die LNPR überführt worden ist. Gleich geblieben ist aber, dass die Regierungen als Bewilligungsbehörde fungieren und Anträge dort zu stellen sind.

Zweck der Zuwendung:
Durch die Zuwendungen sollen gemäß dem Leitbild für nachhaltige Entwicklung Bayern weit Lehr-, Lern- und Erlebnispfade neu angelegt, wiederhergerichtet bzw. erweitert werden. Die Themen der Lehrpfade sollten sich schwerpunktmäßig mit den Anliegen der Nachhaltigkeit in den Natur- und Kulturlebensräumen befassen (ökonomische, ökologische, sozialkulturelle und kulturhistorische Aspekte). Ausgenommen von der Förderung sind innerhalb von Naturparken liegende Lehr-, Lern- und Erlebnispfade

Gegenstand der Förderung:
Förderfähig sind dabei

  • Sachkosten für Tafeln, Verankerungen, interaktive Elemente sowie Begleitmaßnahmen (ohne Grundstückserwerb und Wegebau), etc.
  • Aufwendungen für die Konzepterstellung, Planung, Gestaltung und Umsetzung von Lehr-, Lern- und Erlebnispfaden.
  • Aufwendungen für die Entwicklung und Evaluierung umweltpädagogischer Begleitkonzepte (Unterrichts- und Kindergartenmaterialien, Begleitmedien für Lehrer/innen und Erzieher/innen einschließlich Schulungen).
  • PR-Maßnahmen (Flyer, Internet).

Zuwendungsempfänger sind:
Vereine, Verbände, kirchliche Träger, kommunale Körperschaften und ihre Zusammenschlüsse, Stiftungen (kommunal geprägt), staatlich anerkannte Umweltstationen oder sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, jedoch keine natürlichen Personen.

Art und Umfang der Förderung:
Zuwendungen werden als Anteilfinanzierung im Wege der Projektförderung gewährt. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 50 Prozent, in begründeten Einzelfällen (innovativer Projektansatz, Modellcharakter) kann der Fördersatz max. 90 Prozent betragen. Eine Finanzierungsbeteiligung Dritter ist grundsätzlich möglich. Der vom Maßnahmeträger zu erbringende Eigenanteil muss in jedem Fall mindestens 10 Prozent ausmachen.

Mehrfachförderungen:
Für dieselbe Maßnahme darf keine Förderung aus anderen Programmen in Anspruch genommen werden (vgl. Art. 17 Abs. 4 und Art. 35 Abs. 2 BayHO, VV Nr. 3.6 zu Art. 23 BayHO).

Alle weiteren Informationen finden Sie in den folgenden Amtsschreiben: 


Förderung des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ)

Im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) verpflichten sich junge Leute freiwillig, ein Jahr im Bereich Natur und Umwelt in entsprechenden Einsatzstellen zu arbeiten. Neben der Persönlichkeitsentwicklung steht der Umweltbildungsaspekt im Vordergrund. Informationen und freie Einsatzstellen finden Sie unter: www.foej-bayern.de